laufende Direktversicherungen =>
Mitteilung an Arbeitgeber
http://www.aka-schermbeck.de/pdf/GE20042005.pdf
entnommen:
Für die Pauschalversteuerung von Beiträgen zu
Direktversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen
worden sind, ist eine Besitzstandsregelung vorgesehen.
Bei bestehenden Renten-Direktversicherungen, die die
Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG erfüllen, muß der
Arbeitnehmer bis zum 30.06.2005 dem Arbeitgeber
gegenüber den Verzicht auf Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG
erklären.
Die Beiträge können dann weiter pauschal versteuert
werden (§ 52 Abs. 6 Satz 2 EStG). Der Verzicht gilt für
die Dauer des Dienstverhältnisses und ist bei einem
späteren Arbeitgeberwechsel bis zur ersten
Beitragsleistung zu erklären. Bei
Kapital-Direktversicherungen ist der neue § 3 Nr. 63
EStG nicht anwendbar.
Für weitere Hinweise zu steuerlichen Fragen siehe
ebenfalls oben
zitierten PDF.
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T-online 07.09.04: Kündigung:
Falsche Reisekosten bedeutet "fristlos"
Macht ein Arbeitnehmer, der Dienstreisen an sich nicht
abrechnen wollte, nach Aufforderung durch seinen
Arbeitgeber "aus dem Gedächtnis heraus" doch Reisekosten
geltend, stellt sich aber - nach Einschaltung eines
Detektivs - heraus, dass die Daten falsch waren, so kann
dem Mitarbeiter fristlos gekündigt werden.
(Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 242/03 vom 15.07.2004)
Weitere
Infos bei
Otto Schmitt Verlag oder
BAGReport; Suche mit
Google
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FAZ 07.09.04
Wellenreiter
Fußball: Faul spielt besser
Nach Ostdeutschen,
Spitzenmanagern und SPD knöpft sich "Bild" eine weitere
Minderheit vor: Unsere "Fußball-Millionäre", so das
Blatt, arbeiten weniger als zehn Stunden die Woche. Doch
ist das wirklich falsch?
Weiter ..>
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FAZ 03.09.04
Rentenkompaß (5): Private Renten
Steuersenkung für Rentenversicherungen
Sicher ist aber schon
jetzt, daß die Eigentümer privater Rentenversicherungen
zu den eindeutigen Gewinnern zählen. Für sie hat der
Gesetzgeber ab 2005 den zu versteuernden Ertragsanteil
gesenkt.
Weiter..>
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Diesen Monat lohnt
der Blick in die POKO Newsletter besonders:
Für Betriebsräte:
http://www.poko.de/cgi-bin/news_kur.pl?archiv:html30
2.
Schadensersatzansprüche bei Mobbing
3. Aktuelle
Rechtsprechung
I) Anspruch
des Arbeitnehmers auf Erstattung der von ihm
verauslagten
Ausbildungskosten; Zulässigkeit einer 3-jaehrigen
Bindungsdauer im Falle
des
erstmaligen Erwerbs einer Musterberechtigung
II)
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers nach
Betriebsübergang
III)
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer - nicht
gewerbsmäßige
Arbeitnehmerüberlassung - Konzernleihe
Für
Führungskräfte:
http://www.poko.de/cgi-bin/news_ruf.pl?archiv:html31
3. Aktuelle
Rechtsprechung
I)
Abwicklungsvertrag, Anhörung des Betriebsrats vor
Kündigungen
und anders mehr
Ergänzend zur Mobbing:
Urteil; Suche mit
Google
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FAZ
"Zukunft made in Germany" / Teil 8
Nach hundert Jahren gewinnt die Flüssigkristallforschung
an Fahrt
Den Flüssigkristallen
gehört die Zukunft auf dem Display-Markt. Mit Kristallen
für Flachbildschirme ist das Darmstädter Unternehmen
Merck Weltmarktführer.
F.A.Z.-Serie "Zukunft
made in Germany".
Weiter ..>
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T-Online: Unfall: Abmahnung
rechtens
Wer mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall verursacht und
Schaden anrichtet, muss eine Abmahnung des Arbeitgebers
in Kauf nehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht
(LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil (Az.: 7
Sa 1201/03). Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, ob
dem Mitarbeiter ein persönlicher Schuldvorwurf gemacht
werden könne. Maßgeblich sei vielmehr, dass der
Betroffene Eigentum seines Arbeitgebers beschädigt habe.
Das Gericht wies damit die Klage eines
Gabelstaplerfahrers ab, der eine Abmahnung aus seiner
Personalakte per Klage streichen lassen wollte. Der
Kläger hatte mit einem Gabelstapler auf dem
Firmengelände ein Geländer touchiert und beschädigt. Der
Arbeitgeber erteilte ihm daraufhin eine Abmahnung, die
der Kläger für unberechtigt hielt. Er habe sich nichts
vorzuwerfen, so seine Begründung. Das LAG ließ diesen
Einwand nicht gelten.
Suche mit
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