ULA - kurz und bündig
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Ausgabe 02/2005 - 26. Jan. 2005
mit folgenden
Beiträgen:
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CORPORATE GOVERNANCE /
Aufsichtsrats-Studie stützt Mitbestimmung, zeigt
aber Kommunikations- und Informationsdefizite auf
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KRANKENVERSICHERUNG /
Erstattung zu viel bezahlter GKV-Beiträge aus der
Freistellungsphase der Altersteilzeit
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STEUERPOLITIK / Viel
Streit, wenig Bewegung
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SOZIALPOLITIK / 2005 - ein
Jahr des Stillstands?
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FAZ.net,
28. Jan. 2005:
Karrieresprung
Auslagerung gehört auch in Deutschland bald zum Alltag
Finanzbuchhaltung, Personalwesen oder allgemeine
Verwaltung zählen häufig nicht zu den Kernkompetenzen
von Unternehmen. Was ist bei der Auslagerung dieser
Prozesse auf einen externen Partner zu beachten?
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BMBF-Pressemitteilung Berlin, 26. Jan.
2005
Bundesregierung zieht Zwischenbilanz zur Lage der
Forschung in Deutschland
Kasparick: "Forschungspolitik ist innovativ und
effizient"
Deutschland hat als Technologiestandort in den letzten
Jahren an Stärke
gewonnen. "Die Rahmenbedingungen für Forschung und
Entwicklung sind in
Deutschland wieder günstiger geworden",
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FAZ.net,
26. Jan. 2005:
Verfassungsgericht
Studiengebühren sind erlaubt
Das
Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die
Bundesländer dürfen selbst entscheiden, ob sie
Studiengebühren erheben oder nicht. Bis zu 500 Euro im
Semester kann das Studium kosten - doch vorerst wohl nur
in CDU-regierten Bundesländern
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siehe
auch
FAZ.NET-Spezial;
WiWo 26.
Jan. 2005:
Verbot von Studiengebühren gekippt;
Information des
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Anspruch auf Teilzeitarbeit, Pharmareferent im
Außendienst
Dem
Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers entgegenstehende Gründe
können sich auch daraus ergeben, dass der
Fortbildungsaufwand für einen Arbeitnehmer, der wegen
der Teilzeit eines anderen Arbeitnehmers einzustellen
ist, unverhältnismäßig hoch ist (sog. "unproduktiver
Aufwand")
LAG Baden
Württemberg, 09. Juni 2004,
4 Sa 50/03; Suche in
Google;
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Kündigung während der Probezeit
Auch bei
einer Kündigung während der Probezeit muss der
Arbeitgeber immer den Betriebsrat informieren. Es genügt
auch eine subjektive Begründung. Wird allerdings der
wahre Grund verschwiegen, so ist die Entlassung
unwirksam
BAG, 16.
Sept. 2004,
2 AZR 511/03; Suche in
Google;
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Fristlose Kündigung – Verzehr von Gebäck-Teilchen eines
Verkaufsfahrers
Diebstahl kann auch dann eine fristlose Kündigung
rechtfertigen, wenn der Wert der gestohlenen Gegenstände
gering ist.
Maßgebend
sei in erster Linie, ob durch das Verhalten des
Mitarbeiters das Vertrauensverhältnis mit dem
Arbeitgeber nachhaltig gestört sei. Das Gericht wies mit
seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines
Verkaufsfahrers ab. Der Kläger hatte die Aufgabe,
Filialen einer Großbäckerei mit Backwaren zu beliefern.
In einer dieser Filialen machte er regelmäßig Pause,
trank Kaffee und aß ein Gebäck-Teilchen, ohne zu
bezahlen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er
dem Mann fristlos. Der Verkaufsfahrer hielt dem
entgegen, der Arbeitgeber habe damit überreagiert und
klagte seinerseits. Das LAG hielt die fristlose
Kündigung jedoch für gerechtfertigt. Abgesehen davon,
dass schon der Diebstahl geringwertiger Sachen das
Vertrauensverhältnis zerstören könne, führe der
unerlaubte, regelmäßige Verzehr von Backwaren im Laufe
der Zeit zu einer mehr als nur geringfügigen Schädigung
des Arbeitgebers.
LAG
Rheinland-Pfalz - Az. 4 Sa 328/04; Suche in
Google
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NZA /
DPA, 25. Jan. 2005:
Private Telefonate mit Dienst-Handy rechtfertigen
Kündigung
Die
übermäßige Privatnutzung eines Dienst-Handys kann auch
ohne vorhergehende Abmahnung die Kündigung des
Arbeitnehmers rechtfertigen.
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LAG
Hessen – 5 Sa 1299/04; Suche in
Google
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NZA / DPA, 05. Jan. 2005:
Keine fristlose Kndigung wegen Internetsurfens am
Arbeitsplatz
Das
Surfen im Internet zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz
rechtfertigt nicht zwangsläufig die fristlose Kündigung.
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LAG
Rheinland-Pfalz - 12.7.2004 - Az.
7 Sa 1243/03;
Suche in
Google, in
Google News
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NZA /
DPA, 27. Jan. 2005:
Keine Abmahnung wegen Kritik an Chef in
Vier-Augen-Gespräch
Kritische und unsachliche Bemerkungen über
Vorgesetzte in einem Vier-Augen-Gespräch mit Kollegen
rechtfertigen noch keine Abmahnung. Die Richter
gaben damit der Klage eines Werkstattleiters gegen ein
Berufsbildungszentrum statt und verurteilten das
Unternehmen, eine Abmahnung aus der Personalakte zu
entfernen. Der Arbeitnehmer hatte sich bei einer
Kollegin über die seiner Ansicht nach übertriebenen
Sicherheitsvorkehrungen im Betrieb ausgelassen. Dabei
sagte er unter anderem über die Vorgesetzten, dass „die
da oben alle bekloppt“ seien. Die Kollegin gab den
Gesprächsinhalt umgehend an die Vorgesetzten weiter, die
die abschätzige Bemerkung zum Anlass für eine Abmahnung
nahmen. Laut Urteil musste der Arbeitnehmer aber mit der
Vertraulichkeit seiner Äußerungen rechnen.
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ArbG
Frankfurt a.M. – 6 Ca 7216/04;
Suche in
Google, in
Google-News
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NZA / DPA, 27. Jan. 2005:
Vor Kündigung Anspruch auf Versetzung
Arbeitnehmer haben vor einer betriebsbedingten Kündigung
grundsätzlich Anspruch auf eine Versetzung.
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ArbG
Frankfurt a.M. – 6 Ca 7054/04; Suche in
Google, in
Google-News
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t-online,
24. Jan. 05: Vorgetäuschte Erkrankung ist
Entlassungsgrund
Ein
Arbeitnehmer, der sich arbeitsunfähig "krank meldet",
aber seine Krankheit nur vorgetäuscht hat (hier: trotz
Arztattest, aber entgegenstehende Zeugenaussagen), kann
entlassen werden.
LAG Hamm,
22. Sept. 2004,
18 Sa 620/04; Suche in
Google, in
Google-News
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WiWo, 21. Jan. 2005:
Studenten kümmern sich zu wenig um ihre Altersvorsorge
Deutsche Schüler und Studenten interessieren sich kaum
für ihre Rente. Schuld daran sei auch eine mangelhafte
Aufklärung an Schulen und Universitäten, sagt der
Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge.
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Computerhilfen.de, 24. Jan.
05:
200.000 Handys und 30.000 PDAs in Taxis vergessen
Eine weltweite
Pointsec-Umfrage in neun Großstädten belegt: Allein
in Taxis bleiben jeden Tag Tausende von PDAs, Handys
oder Notebooks liegen. Die darauf gespeicherten Daten
sind meist nur durch ein leicht zu überwindendes
Passwort geschützt
und
"Die Ergebnisse der Umfrage
sind alarmierend, umso mehr als die Geräte ja nicht nur
in Taxis vergessen werden, sondern auch in Zügen,
Restaurants oder auf Flughäfen", sagt Heinz Kraus,
Geschäftsführer von Pointsec, einem der führenden
Anbieter von Authentisierungs- und
Verschlüsselungssoftware für mobile Endgeräte. "Kein
Notebook oder ein sonstiges mobiles Gerät darf heute
noch ohne eine vollständige Verschlüsselung aller
sensiblen Daten eingesetzt werden. Die Verantwortung
für den Datenschutz können Unternehmen nicht den
einzelnen Mitarbeitern überlassen. Hier muss die
IT-Abteilung die notwendigen organisatorischen und
technischen Maßnahmen ergreifen."
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deutsche Pressemitteilung
Pointsec; Suche in
Google News
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Capital, 20. Jan. 2005:
Deutsche bilden sich weniger weiter
Betriebe und Arbeitnehmer
sparen bei beruflichen Schulungen
Die Lernbereitschaft der
erwachsenen Deutschen sinkt immer weiter. Das geht nach
Informationen des Wirtschaftsmagazins "Capital" (Ausgabe
3/2005, EVT 20. Januar) aus dem noch unveröffentlichten
Weiterbildungsbericht hervor, den
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) alle
drei Jahre vorlegt. Wie "Capital" berichtet, besuchten
demnach im Jahr 2003 nur noch 41 Prozent aller
Erwerbsfähigen eine Weiterbildungsmaßnahme. Drei Jahre
zuvor waren es noch 43 Prozent, vor sechs Jahren sogar
48 Prozent.
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NZA:
Einblick in Wählerliste mit Stimmabgabevermerken während
Betriebsratswahl
Die Bet. streiten über die
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand
gewährte am letzten Wahltag während des noch laufenden
Wahlvorgangs einem Wahlbewerber Einblick in die mit den
Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste. Hierdurch
konnte der Wahlbewerber feststellen, welche Arbeitnehmer
noch nicht gewählt hatten. Er veranlasste daraufhin,
dass einige dieser Arbeitnehmer angerufen wurden, um sie
zur Stimmabgabe zu bewegen. Sieben Arbeitnehmer des
Betriebs haben deshalb die Wahl angefochten.
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BAG, 06.12.2000, Az.:
7 ABR 34/99; Suche in
Google